FAQ

FAQ – Die häufigsten Fragen

Was zeichnet die Arbeitsweise der Kanzlei Lachner aus?
Für mich gibt es eine gewissenhaft für meine Mandanten zu erledigende Pflicht, bestehend aus Finanz- und Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärung. Darüber hinaus gibt es die Kür, die z.B. aus vorausschauenden Tätigkeiten, Beratungen oder die Aufbereitung Ihrer Daten für Bankpräsentationen etc. beinhaltet.

Wie vollzieht sich ein Beraterwechsel?
Haben Sie sich in nach einem ersten Gespräch für mich entschieden, so ist Ihr bisheriger Berater verpflichtet, mir in Ihrem Auftrag Ihre Unterlagen auszuhändigen. Einzige Voraussetzung ist, dass Sie keine Rechnungen dort mehr offen haben.

Wer haftet bei Beratungsfehlern?
Steuerberater haften für schwere Beratungsfehler, aus denen den Mandanten finanzielle Schäden entstehen würden. Der Steuerberater ist gem. §67a StBerG für Einzelfälle bis zu 250.000 EUR versichert. In schweren Fällen bzw. bei größeren Aufträgen können auch Einzelvereinbarungen getroffen werden.

Kann ich die Buchhaltung selbst erledigen?
Ja, dies ist möglich. Dazu empfehlen wir die Verwendung von „DATEV Rechnungswesen compact“, in dessen Anwendung wir Sie mit geringen Aufwand einweisen.

Kann ich auch unter dem Jahr Einsicht in meine Buchführung nehmen?
Ja, zu jeder Zeit und ortsunabhängig können unsere Mandanten durch „Unternehmen Online“ von DATEV sämtliche Buchhaltungsdaten nebst Auswertungen, digitalisierten Belegen etc. einsehen.