Vereine

Spezialisierung: Vereine

Vereine sind ein oft unterschätztes Randgebiet des Steuerrechts. Oftmals wird die Steuererklärung des Vereins für das Finanzamt von ehrenamtlichen Mitarbeitern erledigt, die zwar sehr engagiert sind, aber keinerlei Erfahrung mit dem Steuerrecht haben. Solange sich die Tätigkeit im Bereich der Gemeinnützigkeit bewegt, ist dies meistens kein Problem. Sobald der Verein aber eine Vereinsgaststätte oder einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält, wie z. B. einen Wurstsemmel-Verkauf oder Veranstaltungen und Feste etc. gegen Eintrittsgeld durchführt, bekommt der Verein den Status eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes, der zur teilweisen Steuerpflicht führt. Besonders problematisch ist dies für die Vereinsvorstände, da diese für die nicht entrichteten Steuern gegenüber dem Finanzamt nicht nur mit dem Vereins-, sondern auch bei grober Fahrlässigkeit mit dem Privatvermögen haften. Das Vereinssteuerrecht ist als äußerst kompliziert zu bewerten.

Viele “Fallen” versteckt:

  • einmalige Großveranstaltungen, wie Jubiläumsfeiern usw., als Gefahrenquelle für den Verein durch potenzielle Überforderung des Vorstands wegen fehlender Einsicht in die steuerlichen Gegebenheiten
  • Haftungsproblematik des Vorstands z.B. durch Unterschrift auf fehlerhaften Spendenquittungen mit Haftung des Vorstands oder Entzug der Gemeinnützigkeit
  • Trainer oder ehrenamtliche Helfer, für die grundsätzlich Lohnkonten geführt sowie Lohnsteueranmeldungen usw. ordnungsgemäß abgewickelt werden müssen.
  • Zeitnahe Mittelverwendung und deren Darstellung ggü. dem Finanzamt
  • Vermeidung von Fehlern bei der Gründung
  • Auslagern des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes in eine GmbH
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